 |
|
Bildungsurlaub
Nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz v.
24.10.1990 haben alle
Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für
die
Teilnahme an anerkannten und als anerkannt geltenden
Bildungsveranstaltungen, die der politischen und/oder beruflichen
Weiterbildung dienen.
Die Fort- und Weiterbildungen des Berliner Instituts für
Familientherapie e.V. (BIF) sind sämtlich nach dem o.g. Gesetz
anerkannt. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte per e-mail an uns unter
info@bif-systemisch.de.
Interessierte aus anderen Bundesländern, die Bildungsurlaub für
eine
von uns angebotene Veranstaltung beantragen möchten, wenden sich
bitte ebenfalls an uns, damit wir hierfür eine Lösung finden
können. |